1. Erforderliche Angaben
Damit ein Umzug korrekt berechnet werden kann, muss der Kunde ausreichende Angaben machen zu:
- Abholadresse.
- Lieferadresse.
- Stockwerken.
- Aufzügen.
- Treppen.
- Entfernungen zwischen Hauseingang und Fahrzeug.
- Anzahl und Eigenschaften der Gegenstände.
- Sperrigen Möbeln.
- Besonders schweren Gegenständen.
- Bedarf an Abbau.
- Bedarf an Aufbau.
- Bedarf an Verpackung.
- Bedarf an Möbellift oder anderen Hilfsmitteln.
- Zugangsbeschränkungen.
- Bedarf an Genehmigungen.
2. Kostenvoranschlag für den Umzug
Der Kostenvoranschlag wird auf Grundlage der gemachten Angaben berechnet.
Sind die Angaben unvollständig oder falsch, muss der Preis möglicherweise angepasst werden, wenn während der Leistung objektiv andere als die mitgeteilten Umstände auftreten.
3. Verpackung
Verpackung ist nur enthalten, wenn sie ausdrücklich im Kostenvoranschlag aufgeführt ist.
Verpackt der Kunde selbst, muss er geeignete Materialien verwenden und die Gegenstände ordnungsgemäß schützen.
CityFurgo kann vor dem Transport bestimmter Güter auf unzureichende Verpackung hinweisen.
4. Ab- und Aufbau
Ab- und Aufbauarbeiten sind nur enthalten, wenn sie ausdrücklich im Kostenvoranschlag aufgeführt sind.
Arbeiten an Elektro-, Gas-, Wasser- oder sonstigen technischen Installationen werden nicht ausgeführt, es sei denn, hierfür wird ausdrücklich eine qualifizierte Fachkraft beauftragt.
5. Gegenstände von besonderem Wert
Der Kunde muss vorab über Gegenstände von besonderem wirtschaftlichem, künstlerischem, historischem oder ideellem Wert informieren.
CityFurgo kann für deren Transport besondere Bedingungen festlegen oder verlangen, dass sie von einem Spezialisten transportiert werden.
6. Zerbrechliche Gegenstände
Zerbrechliche Gegenstände müssen ordnungsgemäß verpackt sein, sofern der Verpackungsservice nicht ausdrücklich bei CityFurgo beauftragt wurde.
7. Fest verbaute Möbel und Elemente
Der Kunde muss auf Möbel oder Elemente hinweisen, die an Wänden, Böden, Decken oder Installationen befestigt sind.
Das Entfernen fest verbauter Elemente kann zusätzliche Arbeiten erfordern.
8. Vorschäden
Weist ein Gegenstand Schäden, Mängel, Abnutzung oder vorherige Beeinträchtigungen auf, kann CityFurgo dies vor der Handhabung dokumentieren.
Vorschäden berühren nicht die Rechte des Kunden hinsichtlich zusätzlicher, von CityFurgo zu vertretender Schäden.
9. Lieferung
Die Lieferung erfolgt an die im Kostenvoranschlag angegebene Adresse.
Der Kunde muss den erforderlichen Zugang ermöglichen und anwesend sein oder eine bevollmächtigte Person zur Entgegennahme der Güter benennen.
10. Vorfälle während des Umzugs
Treten unvorhergesehene Umstände auf, die Preis, Dauer oder Art der Ausführung beeinflussen können, informiert CityFurgo den Kunden, soweit zumutbar möglich.
11. Schadensvorbehalte
Der Kunde muss sichtbare Schäden bei der Lieferung melden.
Für nicht erkennbare Schäden gelten die in den einschlägigen besonderen Vorschriften festgelegten Fristen.
12. Rechtlicher Rahmen
Diese besonderen Umzugsbedingungen sind zusammen mit dem für Umzugsverträge geltenden Recht und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen von CityFurgo auszulegen.